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Solaranlage ohne Mehrwertsteuer 2024: Für Interessenten und Betreibende

Seit Januar 2023 entfällt die Mehrwertsteuer auf Solaranlagen. Wer sich eine Photovoltaikanlage anschafft, zahlt also 19 Prozent weniger als noch 2022. So kannst du jetzt vom dauerhaften Nullsteuersatz für deine PV-Anlage inkl. Stromspeicher profitieren. Wenn du deine Anlage schon 2022 gekauft hast, kannst du dir die Mehrwertsteuer aber rückerstatten lassen – ebenso wie die Betriebskosten deiner Anlage.


Aktualisiert am:14.5.2024 | Tanita Belke | 10 Min. Lesezeit

Über uns Autor:innen

Solaranlage ohne Mehrwertsteuer: Wie dieser Artikel funktioniert

In diesem Artikel beleuchten wir die Mehrwertsteuer (MwSt) auf Solaranlagen aus zwei Perspektiven:

  • Für zukünftige Beitreiber:innen einer Solaranlage erklären wir, wie der Kauf einer PV-Anlage ohne Mehrwertsteuer möglich ist.
  • Für Betreiber:innen, die vor 2023 eine Solaranlage gekauft haben erklären wir, wie die Rückerstattung der Mehrwertsteuer funktioniert.

Bitte hab Verständnis dafür, dass dieser Artikel keine Beratung durch eine:n Steuerexpert:in ersetzt. Nichtsdestotrotz kannst du dich auf die Informationen in diesem Artikel verlassen.

Solaranlage ohne Mehrwertsteuer kaufen (ab 2023): Alle Antworten

Die Mehrwertsteuerbefreiung für Solaranlagen auf Wohngebäuden gilt für alle ab dem 01.01.2023 in Betrieb genommenen Solaranlagen.

Klingt attraktiv? Ist es auch: denn dadurch wird die Investition in eine Solaranlage noch lohnenswerter für dich.

Wir beantworten in diesem Artikel alle Fragen zur neuen Regelung. Alternativ beraten dich unsere Solar-Expert:innen gern persönlich. Dazu brauchen wir nur ein paar Informationen zu deinem Haus:

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Wie lange gilt die Mehrwertsteuerbefreiung?

Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) hat klar gestellt, dass der Nullsteuersatz für PV-Anlagen und Stromspeicher dauerhaft gültig sein wird und nicht befristet ist.1

Du kannst also auch in Zukunft vom Wegfall der Mehrwertsteuer und dem damit verbundenen Papierkram profitieren.

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Sind Solaranlagen ab 2023 mehrwertsteuerfrei?

Auf private Solaranlagen mit einer Leistung von bis zu 30 kWp, deren Abnahme ab dem 1. Januar 2023 erfolgte sind, entfällt die Mehrwertsteuer. Voraussetzung ist, dass man bei der Anmeldung beim Finanzamt die Kleinunternehmerregelung wählt.

Photovoltaik bleibt 2024 attraktiv mit 0% Mehrwertsteuer: Zwar sinkt die Einspeisevergütung, aber die Mehrwertsteuer bleibt dauerhaft bei 0%.

Gemäß der Gesetzesänderung aus dem Jahr 2023 wird die Mehrwertsteuer auf Photovoltaik-Anlagen auf 0 % gesenkt. Bei der Rechnungsstellung weist dein PV-Verkäufer daher ebenfalls 0 % Mehrwertsteuer aus.

Das bedeutet, dass du 19 % weniger für die Anlage zahlst als noch 2022. Bei einer 10 kWp Solaranlage mit Speicher von zolar sparst du so ca. 3.716 Euro.

Damit ist der Wegfall der Mehrwertsteuer eine der derzeit attraktivsten Photovoltaik-Förderungen in Deutschland. 

Falls du dich für eine größere oder kleinere Solaranlage interessierst und deine Ersparnis selbst berechnen möchtest, verrät dir unser Solarrechner diese sowie die Höhe der jeweiligen Anschaffungskosten.

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Die Formel zur Berechnung deiner Mehrwertsteuerersparnis lautet:

Mehrwertsteuerersparnis = Investitionskosten der Solaranlage x 0,19

Ist die Einspeisung von Solarstrom mehrwertsteuerfrei?

Grundsätzlich fällt bei der Einspeisung von Strom durch eine Photovoltaikanlage keine Mehrwertsteuer mehr an. Nur falls der Anlagenbetreiber auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG verzichtet, fällt die MwSt nicht weg.

Doch Photovoltaik geht nun nicht nur ohne Mehrwertsteuer. Seit dem 1. Januar 2023 ist ein Antrag auf Liebhaberei für PV-Anlagen beim Finanzamt nicht mehr erforderlich. Gemäß Jahressteuergesetz entfällt rückwirkend ab dem Jahr 2022 die Einkommensteuer für PV-Anlagen.

Wie lange zahlt man keine Mehrwertsteuer auf Photovoltaik?

Die Befreiung von der Mehrwertsteuer für Solaranlagen ist keine vorübergehende Maßnahme. Sie gilt für die gesamte Lebensdauer deiner Anlage.

Voraussetzung ist natürlich, dass die Bedingungen (siehe nächste Frage), die das Umsatzsteuergesetz (UStG) für die Befreiung von der Mehrwertsteuer stellt, über die gesamte Lebensdauer deiner Solaranlage erfüllt bleiben.

Kundin plant Solaranlage am Laptop - Strom aus der Cloud?

Welche Solaranlagen sind von der Mehrwertsteuer befreit?

Seit dem 1. Januar 2023 erfolgt der Kauf und die Installation einer PV-Anlage ohne Mehrwertsteuer. Diese Steuerbefreiung gilt ohne Einschränkungen für PV-Anlagen bis 30 kWp, sowie für Speicher.

(Per Gesetz heißt die Mehrwertsteuerbefreiung “Nullsteuersatz” und gilt auch für Solaranlagen auf “öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden”. Das soll uns aber nicht weiter interessieren.)

Durch das Jahressteuergesetz 2022 (BStBl. I 2023 S. 7) wurde § 12 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) der Absatz 3 hinzugefügt. Danach unterliegt die Lieferung und Installation einer Solaranlage auf einem Wohngebäude nun einem ermäßigten Steuersatz von 0 Prozent.

Es gibt grundsätzlich nur zwei Voraussetzungen:

  • Die Solaranlage muss “auf oder in der Nähe von Privatwohnungen […]” installiert werden. Zu “Privatwohnungen” gehören für das Gesetz auch Einfamilienhäuser. Auch Balkonkraftwerke und Anlagen auf Garagen bspw. sind durch “in der Nähe” eingeschlossen.
  • Die Solaranlage muss ab dem 01.01.2023 in Betrieb genommen worden sein. Das Finanzministerium versteht unter “Inbetriebnahme” den Anschluss der Anlage an das öffentliche Stromnetz.

Die Größe der Anlage spielt bei der Mehrwertsteuerbefreiung übrigens keine Rolle:

Zwar steht in § 12 Absatz 3 UStG etwas von 30 kWp, diese Leistung gilt allerdings nur als Leistungsgrenze, über die das Finanzamt die Mehrwertsteuerbefreiung prüft und nicht ohne Prüfung gewährt.

Eine Grenze stellt die Anlagengröße von 30 kWp also nur bei der Befreiung von der Einkommenssteuer dar.

zolar Monteure auf dem Dach – Grüne für Mehrwertsteuer auf Solaranlagen

Gilt die Mehrwertsteuerbefreiung auch für gemietete Solaranlagen?

Die Mehrwertsteuerbefreiung gilt für die “Lieferung” von Solaranlagen und damit grundsätzlich nicht für das Anmieten (also – rechtlich gesehen – für Leasing- oder Mietverträge).

Allerdings gibt es eine Ausnahme, die auf viele Mietanbieter zutrifft:

Wenn die Solaranlage am Ende der Mietdauer gegen Zahlung einer geringen Summe auf den Mietenden übergeht, kann auch dieser Mietvertrag mehrwertsteuerbefreit sein. Ob dies der Fall ist, solltest du bei der Miete einer Solaranlage genau prüfen..

Übrigens: In unserem Artikel zum Thema Mieten oder Kaufen einer Solaranlage kannst du herausfinden, welche Option sich für dich mehr lohnt.

Was bedeutet die Mehrwertsteuer-Regelung für den Speicher?

Ab 1. Januar 2023 beträgt die Umsatzsteuer auf die Lieferungen von Solarmodulen an Betreibende einer Photovoltaikanlage 0 Prozent. Dies gilt auch für die wesentlichen Komponenten und Speicher, die zur Speicherung des mit Solarmodulen erzeugten Stroms dienen.

Dies gilt auch für nachträglich installierte Speicher.

Auch diese Befreiung gilt nur wenn der Speicher an eine Anlage unter 30 kWp angeschlossen ist.

Das Gesetz sagt nämlich, dass der Nullsteuersatz für “Solarmodule […] einschließlich […] der Speicher” gilt.

Die zentrale Bedingung, die der Stromspeicher erfüllen muss, ist: dazu bestimmt zu sein, den Strom aus der Solaranlage zu speichern. Das Finanzamt erkennt das daran, dass:

  • der Stromspeicher eine Kapazität von mindestens 5 kWh aufweist.
  • der Stromspeicher fest installiert ist. Denn wenn er mobil ist und für verschiedene Solaranlagen verwendet werden kann, könnte er auch für nicht begünstigte Solaranlagen – bspw. auf Campern oder Gewerbegebäuden – genutzt werden.

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Was bedeutet die Mehrwertsteuer-Regelung für die Wallbox?

Eine Wallbox ist nicht von der Mehrwertsteuer befreit.

Die Mehrwertsteuer für Wallboxen beträgt weiterhin 19 %. Da Wallboxen als Stromverbraucher gelten, unterliegen sie nicht den aktuellen Mehrwertsteuer-Änderungen.

Denn: sie ist keine “für den Betrieb einer Photovoltaikanlage wesentliche Komponente”. Sie dient in erster Linie dem Laden eines E-Autos und kann dir in Verbindung mit einer Solaranlage viel Geld sparen.

Was bedeutet die Mehrwertsteuer-Regelung für die Installation?

Auf Kauf und Installation von Photovoltaikanlagen muss man ab 2023 keine Mehrwertsteuer mehr bezahlen. Falls du schon 2022 eine Anlage erworben hast, kannst du eine Rückerstattung der Mehrwertsteuer beantragen, sofern du die Regelbesteuerung gewählt hattest.

Diese Neuerung geht auf § 12 Absatz 3, Nummer 4 UStG zurück, welche die die oben diskutierte Regelung nämlich auch auf die “Installation von Photovoltaikanlagen sowie der Speicher” ausweitet.

Das bedeutet: installiert werden muss die Solaranlage auf einem privaten Wohnhaus und entscheidend ist der Installationszeitpunkt, der am oder nach dem 01.01.2023 liegen muss.

Und wir hatten schon gesagt: Installationszeitpunkt im Sinne des Finanzamts bedeutet Netzanschluss. Eine Anlage, die vor dem 01.01.2023 geliefert, aber erst danach ans Netz angeschlossen wurde, ist also mehrwertsteuerbefreit.

Welches Gesetz regelt die Mehrwertsteuerbefreiung für Solaranlage?

Die Mehrwertsteuerbefreiung für Solaranlagen und Stromspeicher regelt das Umsatzsteuergesetz (UStG) und darin der § 12 Absatz 3 UStG. (“Umsatzsteuer” bedeutet für unsere Zwecke hierbei das gleiche wie “Mehrwertsteuer”.)

Der Paragraph 3 wurde durch das Jahressteuergesetz 2022 neu in das (UStG) eingefügt. Detaillierte Erklärungen dazu enthält der aktuelle Umsatzsteuer-Anwendungserlass in Abschnitt 12.18.

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Mehrwertsteuer-Rückerstattung auf deine vor 2023 gekaufte Solaranlage: So geht’s

Wenn deine Solaranlage bereits 2022 an das Netz angeschlossen wurde, ist sie nicht von der Mehrwertsteuer befreit.

Für 2022, 2021 oder früher gekaufte Photovoltaikanlagen kann die Mehrwertsteuer zurückerstattet werden, wenn der/die Betreibende die Regelbesteuerung statt der Kleinunternehmerregelung gewählt hat.

Um die Mehrwertsteuer auf den Kauf zurück zu bekommen, muss man die PV-Anlage beim örtlichen Finanzamt anmelden.

Das geht formlos und per Brief – je nach Finanzamt auch online. Und zwar so:

  • Das Finanzamt sendet dir einen “Fragebogen zur steuerlichen Erfassung”. Hier wählst du die Regelbesteuerung – nicht die Kleinunternehmerregelung (dazu gleich mehr)
  • Du reichst nun regelmäßig (meist vierteljährlich) eine Umsatzsteuervoranmeldung beim Finanzamt ein. Auf der ersten Seite dieser vermerkst du den Kauf deiner Solaranlage und die darauf gezahlte Umsatzsteuer. Diese wird dann verrechnet und erstattet (dazu gleich mehr)

Mehrwertsteuer-Rückerstattung nur mit Regelbesteuerung

Um die Mehrwertsteuer-Rückerstattung auf den Kauf einer Solaranlage in Anspruch zu nehmen, ist es wichtig, im “Fragebogen zur steuerlichen Erfassung” des Finanzamts nicht die Kleinunternehmerregelung gewählt zu haben. 

Denn: Als Kleinunternehmer musst du keine Umsatzsteuer auf deine Einnahmen – im Fall einer Solaranlage für den Eigenverbrauch – zahlen; du kannst umgekehrt aber auch keine Mehrwertsteuer zurückerstattet bekommen. 

Das geht nur mit der Regelbesteuerung, durch die du umsatzsteuerrechtlich dieselben Rechte und Pflichten hast wie jedes andere Unternehmen in Deutschland auch.

Die wichtigste Pflicht dabei ist die Abgabe einer Umsatzsteuervoranmeldung.

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Pflicht für die Rückerstattung: Die Umsatzsteuervoranmeldung

Über die regelmäßig abzugebende Umsatzsteuervoranmeldung teilst du dem Finanzamt mit, wie viel Umsatzsteuer (also Mehrwertsteuer) du für einen Zeitraum zahlen wirst bzw. zurückerstattet bekommst.

In der Regel wird die Umsatzsteuervoranmeldung immer am 10. nach Ende eines Quartals fällig. Bei Umsatzsteuerzahlungen über 7.500 Euro im Vorjahr, fällt sie monatlich an. Das sollte bei Solaranlagen in der Regel nicht vorkommen.

Die Umsatzsteuervoranmeldung kannst du bspw. über das ELSTER Portal der Finanzämter einreichen.

Auf dem Formular nennst du alle Einnahmen und Ausgaben im Zusammenhang mit deiner Solaranlage, auf die du Mehrwertsteuer abführen musst oder gezahlt hast. Hier eine Übersicht, welche Einnahmen und Ausgaben relevant sind:

Zahlungskategorie

Mehrwertsteuerkategorie

Zahlungsbetrag

Mehrwersteuerbetrag

Kauf und Installation einer 9 kWp PV-Anlage von zolarAusgabeRückerstattung18.046 Euro2.881,29 Euro
Anfertigung Umsatzsteuervoranmeldung durch SteuerberaterAusgabeRückerstattung43,79 Euro6,99 Euro
EinspeisevergütungEinnahmeZahlung34 Euro pro Monat5,43 Euro
EigenverbrauchEinnahmeZahlungca. 118 Euro22,45 Euro

In der Tabelle überwiegen die Ausgaben und damit die potenziellen Mehrwersteuerrückerstattungen die Einnahmen und damit die potenziellen Mehrwertsteuerzahlungen an das Finanzamt. Dadurch bekämst du am Beispiel der Tabelle eine saftige Mehrwertsteuererstattung Finanzamt.

Im Formular zur Umsatzsteuervoranmeldung sieht die Rechnung ähnlich aus. Und an dem Vorzeichen der Summe in der untersten Reihe siehst du, ob du eine Rückerstattung erhältst (Minus) oder Nachzahlen (Plus) musst.

In der Regel wird:

  • in der ersten Umsatzsteuervoranmeldung eine hohe Rückzahlung fällig, weil der Kauf der Solaranlage hier verrechnet wird.
  • in den Monaten danach eine kleinere Nachzahlung fällig. Hierbei kommt es auf das Verhältnis aus Betriebskosten auf der einen und Einspeisevergütung und Eigenverbrauch auf der anderen Seite an.

Ein Vorteil der Umsatzsteuervoranmeldung gegenüber der Mehrwertsteuerbefreiung: du kannst auch die Mehrwertsteuer für Reparatur, Wartung und Versicherungen deiner Solaranlage geltend machen. Das geht bei der Befreiung nicht.

Plus: Nach 5 Jahren kannst du von der Regelbesteuerung zurück in die Kleinunternehmerregelung wechseln. Dann musst du weder Voranmeldungen abgeben noch Umsatzsteuer verrechnen.

Unser Solar-Expert:innen sind zwar keine Steuerberater, aber beraten dich gern zu allen anderen Fragen rund um dein Solarprojekt. Dazu brauchen wir nur ein paar Angaben von dir:

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So funktioniert zolar:

In 3 Schritten zur eigenen Solaranlage

zolar vereinfacht den Prozess der PV-Anlagenplanung und -Installation. Wie? Erfährst du hier.

Schritt 1: Angebot online anfragen

Nachdem du deine Anfrage abgeschickt hast, prüfen wir, ob wir dein Projekt umsetzen können. Anschließend melden wir uns zeitnah bei dir, um erste Details deiner Anlage zu besprechen und gegebenenfalls einen Termin mit dir und einem/einer unserer Photovoltaik-Expert:innen zu vereinbaren.

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Schritt 2: Persönliche Beratung durch Solar-Expert:innen

Je nach Produktinteresse erhältst du per E-Mail Zugang zu unserem zolar Online-Konfigurator. Dort kannst du spielend leicht gemeinsam mit unseren Expert:innen mit deiner individuellen Planung beginnen.

Schritt 3: Montage der Solaranlage

Bist du mit der Anlagenplanung zufrieden, kannst du die Solaranlage kaufen – mit nur einem Klick online. Anschließend vereinbaren wir einen Installationstermin mit dir, an dem unsere Teams die Anlage bei dir vor Ort montieren und anschließen. Du brauchst dich um nichts zu kümmern.

Zusammenfassung

  • Seit 2023 ist die Mehrwertsteuer auf Kauf und Installation einer Photovoltaikanlage auf 0 Prozent gesenkt, wodurch man 19 Prozent weniger zahlt als 2022. Eine Erstattung der Mehrwertsteuer ist nicht mehr nötig.
  • Dasselbe gilt für den Speicher und die Installation deiner Solaranlage.
  • Auf eine Wallbox zahlst du nach wie vor 19 % Mehrwertsteuer; hier gibt es aber eine interessante neue Förderung.
  • Für Solaranlagen, die vor 2023 installiert wurden, kannst du dir Mehrwertsteuer vom Finanzamt zurückerstatten lassen.
  • Um in diesem Fall die Mehrwertsteuer-Rückerstattung in Anspruch zu nehmen, musst du dich für die Regelbesteuerung entschieden haben und Umsatzsteuer-Voranmeldungen beim Finanzamt einreichen.
  • Wir haben auch einen Artikel zum Thema Photovoltaik-Steuern (Einkommenssteuer, Gewerbesteuer etc.), sowie einen zum Thema Abschreibung einer PV-Anlage.