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10 und 30 kWp Grenze: PV-Anlagen Größe und Steuer 2025

11.03.2025

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Die 30 kWp Grenze

Durch Änderungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in den letzten Jahren ist aus der 10 kWp Grenze eine 30 kWp Grenze geworden. Da die PV-Anlagen auf den meisten Einfamilienhäusern in Deutschland unter 30 kWp haben, ergeben sich für die meisten Betreiber:innen folgende Erleichterungen:

  • Wegfall der EEG-Umlage

  • Wegfall der Einkommenssteuer auf die Einkünfte aus der PV-Anlage

  • Wegfall der Anlage EÜR in der Einkommenssteuer

Wegfall der EEG-Umlage

Im Zuge der EEG-Novelle 2021 hat die Regierung beschlossen, die 10 kWp Grenze für private PV-Anlagen aufzulösen und stattdessen die EEG-Umlage für den Eigenverbrauch von PV-Anlagen erst ab 30 kWp anzusetzen. Dieser Schritt reflektiert den Trend zu größeren Solaranlagen in privaten Haushalten.

Wegfall der Einkommenssteuer auf die Einkünfte aus der PV-Anlage

Mit dem Jahressteuergesetz 2022 wurden bedeutende Änderungen für Betreiber:innen von kleinen oder mittleren Photovoltaikanlagen eingeführt. Ab dem Jahr 2022 sind die Einnahmen aus Anlagen mit einer Maximalleistung von bis zu 30 Kilowatt-Peak (kWp) rückwirkend steuerfrei.

Mit den Regelungen des EEG 2023 sind Betreiber:innen von privaten Photovoltaikanlagen mit einer Nennleistung von bis zu 30 kWp auf dem privaten Einfamilienhaus von der Einkommenssteuer befreit. Diese Befreiung von der Ertragssteuer erfolgt ohne die Notwendigkeit eines gesonderten Antrags auf "steuerliche Liebhaberei".

Wegfall der Anlage EÜR in der Einkommenssteuer

Kleine Photovoltaik-Anlagen mit einer Leistung bis 30 kWp sind von der Pflicht zur Angabe der Einkünfte in der Einkommenssteuererklärung befreit. Diese Regelung gilt sowohl für neu installierte als auch für bestehende Solaranlagen.